Fahrgäste brauchen garantierten Mindestfahrplan; Fachkräftemangel liegt auch an Bezahlung

Pressemitteilung zu erneuten Warnstreiks bei Bus und Bahn

Die wiederholten Warnstreiks im Öffentlichen Dienst betreffen ganz massiv auch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Vielerorts verkehren dadurch kaum noch Busse und Straßenbahnen in Niedersachsen. Leidtragende sind jedes Mal zigtausende Fahrgäste, die beispielsweise nicht zur Arbeit, zum Arzt, zur Schule oder zum Einkaufen fahren können. Die Lage wird dadurch verschärft, dass nun die EVG angekündigt hat, am 27.03. zeitgleich mit ver.di einen bundesweiten Warnstreik bei der Deutschen Bahn und anderen Eisenbahnunternehmen durchzuführen. Der Fahrgastverband PRO BAHN, Landesverband Niedersachsen/Bremen, fordert daher eine schnelle Einigung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern, um die laufenden Tarifkonflikte gütlich beizulegen.

Malte Diehl, Landesvorsitzender von PRO BAHN sagt dazu: „Eine baldiges Ende der Auseinandersetzung ist zwingend erforderlich, um Fahrgäste nicht wieder zurück ins Auto zu treiben und die Mobilität der auf den öffentlichen Personenverkehr angewiesenen Menschen wiederherzustellen. Wir Fahrgäste können nichts für den Tarifkonflikt, tragen aber jedes Mal allein die Folgen.“

Dabei sollten gerade die Arbeitgeber bei den Verhandlungen auch im Auge behalten, dass die Tariflöhne und der Fachkräftemangel eng miteinander zusammenhängen. Das aktuell vorliegende Angebot für den Öffentlichen Dienst etwa bedeutet inflationsbereinigt erhebliche Einkommensverluste, die gerade für die unteren Lohngruppen sehr kritisch sind. Bus- oder Straßenbahnfahrer sowie Werkstattpersonal werden aber auf der anderen Seite händeringend gesucht und fallen genau in diese unteren Lohngruppen. Nur mit attraktiven Gehältern und Arbeitsbedingungen wird man hier und in anderen Berufen ausreichend Personal finden und halten können, um die Verkehrswende voranzubringen.

Zusätzlich fordert PRO BAHN auch in Streikzeiten ein Mindestangebot im ÖPNV, damit die Daseinsvorsorge nicht ganz eingestellt wird und wenigstens dringende Angelegenheiten erledigt werden können – z.B. wichtige Arzttermine. Natürlich wollen wir dazu Tarifautonomie und Streikrecht nicht antasten; einen Garantiefahrplan, also einen deutlich abgespeckten Fahrplan, der auch bei Streiks eingehalten werden kann, halten wir aber für essentiell. In anderen Ländern wie z.B. Italien gibt es solche Fahrpläne seit langem, und sie erfüllen ihren Zweck.

„Garantiefahrplan heißt, dass während eines Warnstreiks oder eines unbefristeten Streiks vielleicht nicht alle 10 Minuten eine Straßenbahn fährt, sondern nur alle 40 Minuten, das aber zuverlässig. Diese Fahrten werden dann im regulären Fahrplan auch von Anfang an als garantiert gekennzeichnet. Dadurch ist es kein Glücksspiel mehr, ob eine Verbindung trotz Ausstands angeboten wird oder nicht, sondern ich als Fahrgast kann sicher planen“, erläutert Malte Diehl. Zwar weiß der Arbeitgeber nicht genau, welche Mitarbeiter gewerkschaftlich organisiert sind. Man kann aber je Betrieb in gegenseitiger Abstimmung durchaus klären, wie hoch der Organisationsgrad ist. Auf dieser Basis kann man dann bei Streiks, die selten völlig überraschend und unangekündigt kommen, rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um besagtes Mindestangebot zu sichern. Nicht akzeptabel ist dagegen die durchaus nicht unübliche und sehr bequeme Praxis, bei Streik einfach alle Busse, Trams und Züge in den Depots zu lassen, wie die Deutsche Bahn bereits für den Fernverkehr am kommenden Montag angekündigt hat.

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